AGB
AGB 09/2024
1 BESCHAFFENHEIT DER OBERFLÄCHEN
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Folierer den Zustand des Originallacks genau kennt, da es bei nachlackierten, verwitterten oder beschädigten Fahrzeugteilen möglicherweise zu partieller Lackablösung kommen kann, wenn die Folie später entfernt wird oder im Arbeitsprozess erneut angehoben wird. Bitte informieren Sie uns vor der Folierung unbedingt darüber, ob und welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden. In der Automobilindustrie werden Fahrzeuge standardmäßig mit einer Lackierung hergestellt, die einen Gitterschnittwert GT0 gemäß DIN EN ISO 2409 aufweist.
Dieser Wert gibt Aufschluss über die Haftfestigkeit des Lacks auf dem Untergrund. Die Folien für eine Komplettfolierung sind so entwickelt, dass ihre Klebkraft diesen Wert nicht überschreitet. Das bedeutet, das die Klebkraft der Folie nicht so stark ist, dass sie die Haftkraft des Lacks übertrifft und den Lack ablösen könnte. Es wurde ausreichend belegt, dass die Folie keinen negativen Einfluss auf den Lack hat, solange der Lack sich in einem neuwertigen Zustand befindet.
Die durchgeführten Arbeiten sollten nicht mit einer Original-Lackierung gleichgesetzt werden, da die Bedingungen bei der Beschichtung nicht identisch mit denen bei der industriellen Fertigung sind. Folien sind Imitate von Lack und bestehen aus hochwertigem PVC oder ähnlichem. Einige unserer Folien verfügen über eine zusätzliche Hochglanzbeschichtung, die je nach Farbtiefe (z.B. bei schwarzer Folie) die Oberfläche des Untergrunds noch stärker betont als matte Folien. Da einige Lacke eine geringfügige “Orangenhaut” aufweisen kann dieser Effekt durch die Folie verstärkt werden.
Ebenso können Abdrücke des Folienklebers an der Oberfläche sichtbar werden. So sind beispielsweise linienartige Strukturen oder Gewebemuster bei genauer Betrachtung erkennbar. Wenn Sie unsicher sind lassen Sie sich das Ergebnis vorab zeigen. Eventuelle Unebenheiten am Fahrzeug selbst bleiben unter Umständen ebenfalls sichtbar, abhängig von ihrer Intensität. Diese sollten gegebenenfalls vor der Folierung behoben werden. Die Folie sollte grundsätzlich nur auf lackierten Fahrzeugteilen angebracht werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung entwickeln
1.1 Für Neufahrzeuge / Neulackierungen
Neu lackierte Fahrzeugteile benötigen Zeit, um auszuhärten und Gase abzugeben. Dieser Vorgang kann in der Regel 4-6 Wochen dauern. Vor der Folierung empfehlen wir diesen Prozess abzuwarten und mit dem Lackierbetrieb die genauen Wartezeiten zu klären. Wenn Sie unsicher sind empfehlen wir Ihnen sich vorab an den Fahrzeughersteller oder einen erfahrenen Lackierer zu wenden. Falls die Folierung aus zwingenden Gründen erforderlich ist bevor der Lack vollständig ausgegast ist, übernimmt die Wrapness GmbH keine Verantwortung für eine problemlose Entfernung der Folie oder für die langfristige Haftung der Folie auf dem frischen Lack.
1.2 Für Gebrauchtfahrzeuge / Lackierungen mit Gebrauchsspuren
Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z.B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot o.ä. können dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist. Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder gar Rost beeinträchtigen die Foliermöglichkeiten, bilden keine ausreichende Basis, um eine Gewährleistung zu bieten und können zu Problemen bei der späteren Rückrüstung sorgen. Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht nicht auf Ihrem Untergrund kann diese auch nicht durch das Aufbringen einer Folie kompensiert werden.
1.3 Fahrzeugvorbereitung
Vor der Anlieferung des Fahrzeugs muss es gründlich gereinigt werden (eine einfache Waschstraßenwäsche ohne Zusätze ist ausreichend). Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem unteren Bereich, der mit Hochdruck gereinigt werden muss, um Sand und Salz zu entfernen. Falls zusätzlicher Aufwand erforderlich ist, um die Fahrzeugfolierung überhaupt durchzuführen, werden die entsprechenden Kosten berechnet und die Montagedauer verlängert sich um einen Tag oder einige Stunden, insbesondere bei starken und hartnäckigen Verschmutzungen wie Teerflecken, Flugrost und Insektenrückständen.
1.4 Embleme, Logos + Scharniere
Im Rahmen der Gesamtfolierung Ihres Fahrzeugs (nur bei Color Change) werden Fahrzeugtypenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug entfernt. Falls diese Bezeichnungen aufgeklebt sind werden sie nicht erneut angebracht. Wenn Sie eine erneute Montage dieser Embleme wünschen müssen neue Einzelteile beim Hersteller gegen einen Aufpreis bestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Scharniere grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen sind.
1.5 Folierung
Die Folierung wird von Wrapness GmbH in einem konstant temperierten Raum durchgeführt, um die erstklassigen Eigenschaften der Folie optimal zu nutzen. Montagearbeiten vor Ort sind nur möglich nachdem die örtlichen Bedingungen zuvor überprüft wurden. Andernfalls erfolgt die Montage ohne jegliche Gewährleistung, wenn die Gegebenheiten grenzwertig sind.
Die Dauer der Montage variiert stark je nach Aufwand. Im Allgemeinen erfordert eine Grundfolierung einen Zeitaufwand von ca. 5 Tagen. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre endgültige Haftung erreicht muss das Fahrzeug noch einen weiteren Tag in der Montagehalle verbleiben.
Es kann notwendig sein an speziellen Stellen die Folie zu schneiden oder Einleger zu verwenden, da diese aufgrund ihrer konkaven oder komplexen Formen oft nicht in einem Stück foliert werden können. Faltenbildung an umgelegten Kanten, sowie geringfügiges Schrumpfen der Folie sind aus technischen Gründen unvermeidlich und stellen keinen Grund für Beanstandungen dar. Dies gilt auch für kleine Lufteinschlüsse, die direkt nach der Folierung auftreten können. Diese verschwinden in der Regel innerhalb von etwa 14 Tagen, während die Folie sich an die neue Oberfläche anpasst.
1.6 Fotofreigabe & Bildrechte
Durch die Erteilung des Auftrags wird unwiderruflich vereinbart, dass wir (Wrapness GmbH) Fotos des Fahrzeugs ohne jegliche zeitlichen, örtlichen oder inhaltlichen Einschränkungen unentgeltlich in verschiedenen Medien, einschließlich dem Internet, gedruckten Publikationen und jeglichen bekannten oder zukünftigen Medien, auch zu Werbezwecken, verwenden dürfen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeugs unkenntlich gemacht werden. Auf Anfrage erhält der Fahrzeughalter kostenfrei digitale Kopien der Originalbilder. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich vor Auftragsstart mit und es wird keine Fotofreigabe in Ihrem Auftrag vermerkt.
1.7 Zahlungsbedingungen, Änderung, abweichende Vereinbarungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart erfolgt die Vergütung für die erbrachte Leistung entweder im Voraus per Überweisung oder in bar bei Abholung des Fahrzeugs. Im Falle einer Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug oder die in Auftrag gegebenen Teile einzubehalten (Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB) und diese erst nach Begleichung unserer Forderung freizugeben. Weitere Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung festgelegt und gelten für alle weiteren Vereinbarungen.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde die oben genannten Hinweise und Bedingungen als alleinige Grundlage für die Abwicklung des erteilten Auftrags an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Falls die Auftragsbestätigung nicht unterzeichnet wird, verfällt gegebenenfalls bereits vereinbarte Montagetermine. Wenn ein Termin kurzfristig (5 Werktage im Voraus) abgesagt oder nicht abgesagt wird und Material bereits von uns bestellt wurde oder andere Vorleistungen erbracht wurden, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.
Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung festgehalten und im Auftragsformular oder einem Anhang dazu niedergelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Die im Auftrag festgelegten Bedingungen beeinträchtigen keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
1.8 Gewährleistung
Durch die Erteilung des Auftrags wird unwiderruflich vereinbart, dass wir (Wrapness GmbH) Fotos des Fahrzeugs ohne jegliche zeitlichen, örtlichen oder inhaltlichen Einschränkungen unentgeltlich in verschiedenen Medien, einschließlich dem Internet, gedruckten Publikationen und jeglichen bekannten oder zukünftigen Medien, auch zu Werbezwecken, verwenden dürfen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeugs unkenntlich gemacht werden. Auf Anfrage erhält der Fahrzeughalter kostenfrei digitale Kopien der Originalbilder. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich vor Auftragsstart mit und es wird keine Fotofreigabe in Ihrem Auftrag vermerkt.
Die Garantiefrist beginnt am Tag der Übergabe nach der Folierung. Wrapness GmbH verpflichtet sich folierte Teile, die aufgrund nachweisbarer Folienmängel, innerhalb der Garantiezeit kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Sollte eine Nachbesserung auf Nachlackierungen/fehlerhaften Lackstellen oder ähnlichem stattfinden übernimmt Wrapness GmbH keine Haftung für Ablösungen/Beschädigungen an den lackierten Teilen.
Im Falle von Materialfehlern wird der Folienschaden dem entsprechenden Hersteller gemeldet, der für den Ersatz und jegliche Entschädigungszahlungen verantwortlich ist. Die Durchführung von Garantiearbeiten erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten der Wrapness GmbH oder in einer von uns benannten Werkstatt. Durch die durchgeführte Reparatur wird die Garantie weder verlängert, noch wird für die ersetzten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
Weitreichende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadensersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art. Schäden am Fahrzeug, die nachweislich durch den Ein- und Ausbau von Anbauteilen während der Folierungsarbeiten entstanden sind, müssen innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugauslieferung der Wrapness GmbH gemeldet werden. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können keine Reparaturansprüche mehr geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir dringend, Ihr Fahrzeug am Tag der Übergabe auf eventuelle Funktionsstörungen zu überprüfen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:
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Schäden aufgrund mangelnder Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reinigungsmittel oder unzureichende Pflege, Schäden durch Waschstraßen oder Parkrempler.
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Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien.
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Verschleißschäden aufgrund übermäßiger Beanspruchung.
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Lackschäden nach dem Entfernen der Folie von nachlackierten Fahrzeugteilen.
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Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten.
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Folierungen von Carbonteilen werden ausschließlich auf explizitem Kundenwunsch durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Beschaffenheit von Carbon durch den Hersteller keine Garantie oder Gewährleistung für ein rückstandsfreies und unbeschädigtes Entfernen übernommen werden kann.
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Die Garantie ist nicht übertragbar.
2 FOLIERUNG: ZULASSUNG IM STRASSENVERKEHR / STVO
In Deutschland sind Fahrzeuge, die den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen, von einer Eintragung der Farbänderung befreit. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, sollten Sie unbedingt vor Beginn der Folierung klären, ob dort behördliche Anforderungen in Bezug auf die Farbänderung bestehen. Wir empfehlen außerdem Ihre Kfz-Versicherung über die Änderung der Fahrzeugfarbe zu informieren.
2.1 Nachfolierung aufgrund von Beschädigung
Bei Nachfolierungen können Farbabweichungen auftreten, die unter anderem auf Unterschiede im Herstellungsprozess der Folien zurückzuführen sind. Dies gilt auch im Falle einer normalen mechanischen Abnutzung im Vergleich zu den ursprünglich folierten Teilen. Wir haben keinen Einfluss auf diese Umstände. Es ist ratsam die Folierung regelmäßig zu reinigen und gegebenenfalls aufzubereiten, um das Risiko von Farbabweichungen im Laufe der Nutzungszeit zu minimieren.
2.2 Defolieren / Entfernung der Folie
Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, jedoch ist dies nicht im Preis für die Folierung enthalten. Etwaige verbleibende Klebstoffreste werden mit schonenden Reinigungsmitteln entfernt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Rückrüstung Lackschäden generell nicht vollständig ausgeschlossen werden können, insbesondere in nachlackierten oder bereits vorgeschädigten Bereichen.
2.3 Pflegehinweise
Die Haltbarkeit der Folien beträgt bei ordnungsgemäßer Pflege in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren, abhängig von der Art der Folie und der Positionierung auf dem Fahrzeug (vertikal oder horizontal). Um die Haltbarkeit so lange wie möglich zu gewährleisten, müssen folgende Pflegemaßnahmen strikt eingehalten werden:
Alle sechs Monate sollte die Folie mit einer Versiegelung behandelt werden, um eine Abnutzung zu verhindern. Keramische Versiegelungen sollten jährlich überprüft werden. Die Folie ist für den Einsatz in Waschanlagen geeignet, jedoch können rotierende Bürsten die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche wird daher empfohlen. Vermeiden Sie Programme mit Heißwachs, da dies ebenfalls die Oberfläche beeinträchtigen kann. Vollautomatische Waschstraßen mit Polierwalzen sollten deaktiviert werden, um Schäden an der Folie durch hohen Druck zu vermeiden. In den ersten 14 Tagen nach der Verklebung sollte die Folie nicht gereinigt werden, da dies die Haftung beeinträchtigen und zu vorzeitigem Ablösen führen kann. Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel. Folien, die mit unbekannten Zusatzstoffen aus Waschanlagen gereinigt werden, sind von unserer Haftung ausgenommen.
Glänzende Folien sollten regelmäßig mit entsprechenden Polituren & Versiegelungen behandelt werden, um die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit zu erhöhen. Die Folie sollte nicht zu häufig, aber auch nicht zu selten gereinigt werden, ähnlich wie bei der Lackierung. Alle 4-8 Wochen sollten Sie die Folie gründlich reinigen. Häufiges Waschen kann zu Abnutzung oder Kratzern auf der Folie führen. Wenn die oberste Schicht der mehrschichtigen Folie beschädigt ist kann dies schwer bis gar nicht wiederhergestellt werden. Offene Poren in der Folie können Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen als üblich und aggressive Reinigungsmittel oder lösungsmittelhaltige Reiniger können die Folie negativ beeinflussen. Daher empfehlen wir ausdrücklich die Handwäsche. Versiegelungen und Polituren, die keine Schleifmittel enthalten, dürfen zur Pflege der Folie verwendet werden. Verschmutzte Stellen auf der Folie sollten niemals mit lösungsmittelhaltigen Reinigern, Säuren (wie Aceton oder Verdünnung) behandelt werden. Vermeiden Sie aggressive Reinigungsmittel und konsultieren Sie uns im Zweifelsfall.
Die Folien können und sollten nass gereinigt werden, um zu verhindern das Staubpartikel oder kleine Sandkörnchen die Oberfläche beschädigen. Bei der Verwendung von Dampfreinigern oder Vorreinigern sollte ein Mindestabstand von 80 cm zwischen der Düse und der Folienoberfläche eingehalten werden. Stöße und Folienkanten müssen immer vorsichtig gereinigt werden ohne den Wasserstrahl direkt auf die Folienkante zu richten. Verschmutzungen wie Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff oder Baumharz sollten umgehend entfernt werden, da sie die Folie ebenso wie Lack stark beanspruchen und beschädigen können. Waschanlagen: Zusatzprodukte und der Zustand der rotierenden Bürsten können die Haftung der grafischen Elemente oder der Folien beeinträchtigen. Wir möchten darauf hinweisen, dass 10 Autowaschungen die Polyurethan-Lackfarben mit Streifen versehen können. Daher übernehmen wir keine Haftung für mechanische Einflüsse, die das Erscheinungsbild der Folie verschlechtern können.
Für matte/satinierte Folie:
Wir raten von Waschanlagen mit rotierenden Bürsten ab, da bei regelmäßiger Nutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen stattdessen ausdrücklich die Handwäsche. Wenn Sie dennoch eine Waschanlage nutzen möchten sollten Sie sich vergewissern, dass diese über Textillappen verfügt, die sich in gutem Zustand befinden. Abgenutzte oder verschmutzte Textillappen können auf der Folie genauso Schaden anrichten wie rotierende Bürsten. Vermeiden Sie auch Zusatzprogramme wie Heißwachs oder Politur, da sie die Oberfläche der Folie beschädigen oder einen Glanz erzeugen können, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Handelsübliche Wachse sollten ebenfalls vermieden werden. Wir empfehlen dringend unseren individuellen Rat zur Pflege einzuholen, insbesondere wenn es sich um weiße matte Folien handelt, da diese sehr pflegeintensiv sind und immer einen speziellen Folienreiniger erfordern.
Für Teilfolierungen:
Bei der Fahrzeugwäsche ist besonders auf freiliegende Kanten zu achten, insbesondere bei der Verwendung eines Hochdruckreinigers. Stellen Sie sicher, dass der Wasserstrahl ausreichenden Abstand zur Folie hat, da ein zu hoher Druck die Folie beschädigen kann. Selbst feine Konturstreifen können durch Steinschläge beschädigt werden, was dazu führen kann, dass sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.
3 MONTAGE STEINSCHLAGSCHUTZ / PPF
Durch die Erteilung des Auftrags wird unwiderruflich vereinbart, dass wir (Wrapness GmbH) Fotos des Fahrzeugs ohne jegliche zeitlichen, örtlichen oder inhaltlichen Einschränkungen unentgeltlich in verschiedenen Medien, einschließlich dem Internet, gedruckten Publikationen und jeglichen bekannten oder zukünftigen Medien, auch zu Werbezwecken, verwenden dürfen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeugs unkenntlich gemacht werden. Auf Anfrage erhält der Fahrzeughalter kostenfrei digitale Kopien der Originalbilder. Falls Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich vor Auftragsstart mit und es wird keine Fotofreigabe in Ihrem Auftrag vermerkt.
3.1 Hinweise
Bereits bestehende Vorschäden können nicht durch die Folie kaschiert werden und werden nach der Beschichtung oft deutlicher sichtbar als zuvor.
Bei älteren Lacken oder hellen Farbtönen kann es bei einer Teilfolierung mit Steinschlagschutzfolie zu einem Farbunterschied kommen. Dies liegt daran, dass die Folie aufgrund ihrer hochglänzenden Beschichtung oft mehr Tiefe erzeugt als der bereits vorhandene Lack.
3.2 Pflegehinweise
Alle Folien sind grundsätzlich für die Verwendung in Waschanlagen geeignet, jedoch empfehlen wir ausdrücklich die Handwäsche um Schäden durch Waschbürsten, Dampfstrahler und eventuelle Rückstände von Pflegeprodukten und Zusätzen in den Leitungen, die von vorherigen Nutzern der Waschanlage stammen zu vermeiden. Es wurde nachgewiesen, dass PU-Folien nach zehn automatischen Reinigungsvorgängen Streifen aufweisen können und diese mechanische Beanspruchung kann auch die Oberfläche der Folie beschädigen. Daher schließen wir uns den Empfehlungen des Folienherstellers wie z.B. XPEL, SunTek, 3M oder dem entsprechend verwendeten Material an und übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von Waschanlagen verursacht wurden.
Wenn Sie Vorsprühreiniger und Dampfstrahlgeräte verwenden sollten Sie besonders vorsichtig sein. Ein Mindestabstand von 80 cm zur Folienoberfläche muss eingehalten werden und der Wasserstrahl darf niemals direkt auf die Kanten der Folie gerichtet werden. Entfernen Sie Verschmutzungen auf der Folie mit einem speziellen Reiniger für Folien. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Reiniger handelt, der nach der Anwendung gründlich mit Wasser abgespült werden muss. Verschmutzungen wie Insekten oder Vogelkot sollten jedoch immer so schnell wie möglich entfernt werden, um den Einsatz scharfer Reinigungsmittel auf ein Minimum zu beschränken.
Um den Glanz der Oberfläche zu erhalten empfehlen wir gelegentlich die Anwendung einer hochwertigen Versiegelung nach der Fahrzeugwäsche.
Sollten leichte Kratzer auf der Folie auftreten, heilen diese in der Regel innerhalb von 20-30 Minuten bei einer Temperatur von mindestens 22 °C von selbst. In kälteren Klimazonen oder um den Heilungsprozess zu beschleunigen können Sie etwa 50 °C heißes Wasser auf die betroffene Stelle gießen.
3.3 Herstellergarantie
Sie erhalten eine Herstellergarantie von 5-12 Jahren ab dem Kaufdatum des Produkts. Diese Garantie ist nicht übertragbar und beeinflusst nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Falls das Produkt innerhalb der Garantiezeit trotz fachgerechter Montage Risse, deutliche Vergilbungen oder ähnliche Mängel aufweist, wird es kostenlos ersetzt. Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage des originalen Kaufbelegs. Bevor Garantieleistungen erbracht werden, müssen alle Ansprüche vom Hersteller geprüft werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:
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Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung unserer Pflegehinweise entstanden sind.
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Zweckentfremdete oder falsche Anwendung des Produkts.
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Lackschäden jeglicher Art, beispielsweise an nachlackierten Bauteilen.
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Schäden aufgrund natürlicher Ursachen wie Unfälle, normaler Verschleiß, Beulen im Lack, physikalische Einwirkungen von Steinen, Abrieb, Kratzer und andere äußere Einflüsse
4 GRAFIKEN: URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Jeder erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der darauf abzielt, Nutzungsrechte an den erbrachten Werkleistungen einzuräumen.
Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht wird.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Wrapness GmbH dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Honorars zu verlangen.
Die Wrapness GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird in der Regel nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Die Wrapness GmbH hat das Recht, als Urheber auf den Vervielfältigungsstücken genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Wrapness GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
4.1 Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten, stellen eine zusammenhängende Leistung dar. Wenn keine Nutzungsrechte gewährt werden und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert werden, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Die Erstellung von Entwürfen und sämtliche anderen Tätigkeiten (wie Mustererstellung, Fotolizenzen, Andrucke usw.), die von der Wrapness GmbH für den Auftraggeber erbracht werden sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütung erfolgt in zwei Teilen: 50% der Gesamtvergütung sind bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50% nach Ablieferung.
4.2 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, aber keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originaldokumente müssen daher nach angemessener Frist und in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle von Beschädigung oder Verlust ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung der Originaldokumente zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
Die Herausgabe von Computerdateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, ist nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten. Wenn der Auftraggeber solche Dateien wünscht, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden. Falls dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt wurden, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
Alle Inhalte unserer Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, sofern nicht anders angegeben, bei der Wrapness GmbH. Bei der Verwendung von Dekoren und Designs von unserer Website oder unseren Social-Media-Auftritten bitten wir um vorherige Anfrage und Zustimmung.
4.3 Haftung
Die Wrapness GmbH verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts usw. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet jedoch nur für entstandene Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein Schadenersatz, der über den Materialwert hinausgeht, ist ausgeschlossen.
Sofern die Wrapness GmbH Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die Wrapness GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen und Reinlayouts entfällt jegliche Haftung seitens der Wrapness GmbH.
Die Wrapness GmbH übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten.
Etwaige Beanstandungen, unabhängig von ihrer Art, müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werks schriftlich bei der Wrapness GmbH geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
4.4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags hat die Wrapness GmbH Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die erbrachte Arbeitsleistung des Grafikers ist auch im Falle von subjektivem Nichtgefallen gemäß den vertraglich festgelegten Kosten zu vergüten. Wenn die Gestaltung nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht, besteht die Möglichkeit den Auftrag abzubrechen oder kostenpflichtige Nachbesserungen vorzunehmen bis der Auftraggeber zufrieden ist.
Wenn sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen verzögert, die dem Auftraggeber zuzuschreiben sind, kann die Wrapness GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit behält sich die Wrapness GmbH das Recht vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies berührt nicht die Möglichkeit weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen, die an Wrapness GmbH übergeben wurden, berechtigt ist. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt ist, stellt der Auftraggeber die Wrapness GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.